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   OLG Celle, 24.09.2003 - 3 U 90/03   

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https://dejure.org/2003,7881
OLG Celle, 24.09.2003 - 3 U 90/03 (https://dejure.org/2003,7881)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.09.2003 - 3 U 90/03 (https://dejure.org/2003,7881)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. September 2003 - 3 U 90/03 (https://dejure.org/2003,7881)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Wirksamkeit einer konkludenten Gerichtsstandsvereinbarung nach Vertragsschluss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 17 Abs. 1 S. 2 lit.a Luganer Übereinkommen; Art. 53 Luganer Übereinkommen; Art. 54b II lit. a Luganer Übereinkommen; § 141 BGB
    Gerichtliche Geltendmachung einer Bürgschaftsforderung gegen ein schweizer Unternehmen; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Konkludente Gerichtsstandsvereinbarung durch Schriftverkehr; Erfordernis der beiderseitigen Schriftlichkeit; Treuwidrige Berufung auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Geltendmachung einer Bürgschaftsforderung gegen ein schweizer Unternehmen; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Konkludente Gerichtsstandsvereinbarung durch Schriftverkehr; Erfordernis der beiderseitigen Schriftlichkeit; Treuwidrige Berufung auf ...

  • Judicialis

    LugÜ Art. 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LugÜ Art. 17
    Heilung des Schriftformerfordernisses des Art. 17 LugÜ durch Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 575
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 19/00

    Zustandekommen einer Gerichtstandvereinbarung

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 3 U 90/03
    Das Muster selbst ist auch nicht Gegenstand des Vertrages geworden, sondern als Erklärung der nunmehr in Anspruch genommenen Bürgen von diesen in Vertragsform umgesetzt worden (vgl. ähnlich BGH NJW 2001, 1731).

    Ein Verzicht auf eine schriftliche Erklärung unter diesem Gesichtspunkt stünde im Widerspruch zu der aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit gebotenen wortnahen Auslegung des Art. 17 LugÜ (BGH NJW 2001, 1731, 1732).

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